ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Allgemein
Cultus Immobilien versteht sich als Ihr Dienstleistungsunternehmen und beschäftigt sich speziell mit der Vermittlung und/oder dem Nachweisvon Immobilien.

Wir bearbeiten die Makleraufträge mit größtmöglicher Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.

Die erteilten Informationen in unseren Exposés erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von unseren Angeboten Gebrauch macht. Die Auswertung/Verwendung sowie Kontaktaufnahme zu Cultus Immobilien bezüglich unserer Angebote genügen für das Zustandekommen eines Maklervertrages.


§ 2 Objektangaben / Haftung
Die in unseren Exposés weitergegebenen Objektinformationen erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht übernommen werden.  Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenvermietung bzw. Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Schadensersatzansprüche gegen Cultus Immobilien sind daher ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Abtretung von Ersatzansprüchen ist ausgeschlossen.


§ 3
Vertraulichkeit
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und werden von diesem absolut vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und kann nur durch die schriftliche Einwilligung des Maklers erfolgen.

Kommt es durch unberechtigte Weitergabe der Informationen an Dritte zu einem Hauptvertrag, so ist der Angebotsempfänger dem Makler gegenüber zu Schadenersatz in Höhe der im Exposé ausgewiesenen Provision verpflichtet, die der Makler für die erfolgreiche Vermarktung der Immobilie durch Nachweis oder Vermittlung erzielt hätte.


§ 4 Kenntnis von Angeboten

Bei Vorkenntnis des Objektes hat der Empfänger innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Angebotes unter Angabe der Informationsquelle die Möglichkeit, dieses schriftlich anzuzeigen. Erfolgt eine Mitteilung der Vorkenntnis nicht fristgerecht, ist der Empfänger im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Exposé nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.


§ 5
Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.


§ 6 Provision

Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unseren Nachweis und/oder unserer Vermittlung geeigneter Gelegenheiten ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist.

Die vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.) zu zahlende Provision richtetsich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Alle genannten Provisionen verstehen sich inklusive der zur Zeit gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage des Vertragsabschlusses.

Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Vertrages und zahlbar unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von Cultus Immobilien.

Ein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag nachträglich und in Einvernehmen von den Vertragspartnern aufgehoben wird oder anstelle des beabsichtigten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt. Gleiches trifft zu, wenn durch Täuschung eines Interessenten der Maklervertrag angefochten wird bzw. aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird um somit den Provisionsanspruch des Maklers zu umgehen.


§ 7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cultus Immobilien unverzüglich vor Abschluss eines Vertrages über eines der von uns angebotenen Objekte zu informieren und die Vertragsbedingungen mitzuteilen.


§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien möglichst nahe kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.


§ 9 Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit zulässig – ist Dresden.


Stand 01/2011